Gesundheitsamt

Die Gesundheitsämter haben die gesetzliche Pflicht, Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen regelmäßig zu überwachen. Für die Trinkwasserqualität sind die Bundesländer und ihre Behörden verantwortlich. Die Überwachungspflicht des Gesundheitsamts erstreckt sich jedoch nicht nur auf Wasserversorgungsunternehmen, sondern (ab einer gewissen Größe) auch auf die Eigentümer von Gebäuden, in denen Wohnraum Dritten überlassen wird, also den Vermietern. Wenn das Gesundheitsamt Kenntnis von Tatsachen erlangt, die darauf hindeuten, dass durch die Beschaffenheit der Hausinstallation Grenzwerte der Trinkwasserverordnung überschritten wird, muss es untersuchen, ob diese Überschreitung zu einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit führen kann. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Grenzwert für Blei überschritten wird.
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