Auskünfte

Der ideale Ansprechpartner bei Fragen zur Trinkwasserverordnung & für einen Trinkwassercheck

Für Vermieter ist in allen Fragen zur Trinkwasserverordnung das zuständige Gesundheitsamt der erste Ansprechpartner. Eine Liste aller Ämter findet sich unter www.gesundheitsaemter-deutschland.de.

Zertifizierte Sanitärbetriebe stehen für die vorgeschriebenen Probeentnahmen zur Verfügung. Für die Auswertung der Proben kommen nur akkreditierte Labors in Betracht. Entsprechende Listen werden in den Bundesländern geführt:

Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Auch für den Fall eines unverbindlichen Trinkwasserchecks sind die Sanitärfachbetriebe die richtige Adresse. Will der Vermieter oder Hauseigentümer die Qualität seines Wassers testen lassen, stellen die Experten ohne großen Aufwand fest, ob das Kaltwasser stets unter 25 Grad und das Warmwasser mindestens 55 Grad Temperatur hat. Dabei lässt sich ebenfalls ermitteln, ob die Sicherheitseinrichtungen der Wasserversorgungsanlage einwandfrei funktionieren (dazu zählen etwa Absperrventile oder Rückflussverhinderer).

Mieter sollten sich bei Fragen zum Trinkwasser zuerst an ihren Vermieter wenden. Er trägt die Verantwortung und hat die Qualität des Wassers zu gewährleisten. Wer sich über die Inhalte der neuen Trinkwasserverordnung informieren möchte, wird unter anderem fündig auf www.gesetze-im-internet.de