Gesetzlicher Rahmen

Strenge Gesetze und Verordnungen erhalten die Trinkwasserqualität in Deutschland

Ein Hauseigentümer sollte vor allem zwei maßgebliche Verordnungen kennen, die bundesweite Gültigkeit haben:

  • Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
  • Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Die AVBWasserV regelt das Verhältnis des Hauseigentümers zu seinem Wasserversorgungsunternehmen. Für jeden, der an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen ist, gilt diese Verordnung als Vertragsgrundlage. Darin ist u.a. festgelegt:

  • Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss, mit Ausnahme der Meßeinrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens, ist der Anschlussnehmer verantwortlich.
  • Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen.

Die TrinkwV regelt die Anforderungen an die Beschaffenheit des Trinkwassers, an die Trinkwasseraufbereitung, die Pflichten des Inhabers der Wasserversorgungsanlage (Hauseigentümer), die Überwachung durch das Gesundheitsamt sowie die Ahndung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Die Verordnung schreibt u.a. vor, dass 

  • Trinkwasser geschmack-, geruch- und farblos sein muss und keine mikrobiologischen Krankheitserreger und keine gesundheitsschädlichen chemischen Stoffe enthalten darf.
  • rund 50 mikrobiologische und chemische Stoffe bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten dürfen.