Trinkwasserverordnung

Wasser aus dem Hahn als ein Qualitätsprodukt 

Am 9. Januar 2018 ist eine novellierte Fassung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Schon zuvor haben die Regelungen für viele Fragen bei den Verbrauchern gesorgt. Klar ist: Das Wasser aus dem Hahn in Deutschland war bisher und wird auch zukünftig ein Qualitätsprodukt sein. Die strengen Regelungen der Trinkwasserverordnung sehen weiterhin die regelmäßige Analyse des Trinkwassers, aktuell auf rund 50 Stoffe und Mikroorganismen, vor. Auch die Information der Verbraucher über die Ergebnisse der Trinkwasseranalyse bleibt darin festgelegt. Dazu gehören auch Angaben über die verwendeten Aufbereitungsstoffe sowie Informationen über geeignete Installationsmaterialien. Insgesamt stärken die Änderungen der Trinkwasserverordnung nochmals die hohen Qualitätsstandards. Die wichtigsten Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser

Das Umweltbundesamt führt Listen über Werkstoffe, die für den Kontakt mit Trinkwasser (nachgewiesenermaßen) hygienisch geeignet sind. Produkte, die nicht aus den dort genannten Materialien bestehen, dürfen künftig nicht mehr verbaut werden. Die Liste für metallene Werkstoffe gilt nach einer zweijährigen Übergangszeit seit dem 10.04.2017 verbindlich. Die neueste Version findet sich hier.

Legionellen

Das Wasser aus Warmwasseraufbereitungsanlagen in Mehrfamilienhäusern mit mehr als 400 Litern Fassungsvermögen oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Litern Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle, müssen alle drei Jahre auf Legionellen untersucht werden, sofern auch Duschen vorhanden sind.

Uran

Als erstes und einziges Land der EU hat Deutschland einen Grenzwert für das Schwermetall Uran im Trinkwasser eingeführt. Dieser legt eine Obergrenze von 10 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser fest: „Damit besitzt Deutschland den weltweit niedrigsten Grenzwert für Uran im Trinkwasser“, erklärt Dr. Hermann Dieter, Leiter des Fachgebietes Toxikologie des Trinkwassers und des Badebeckenwassers im Umweltbundesamt. Doch ist dieser Grenzwert wirklich niedrig genug? Dr. Dieter lässt daran keinen Zweifel: „Der Wert beruht vor allem auf zuverlässigen Studien am Menschen. Mit 10 Mikrogramm Uran pro Liter Wasser beträgt er nur ein Drittel des neuesten WHO-Wertes. Damit schützt er unseres Erachtens nicht nur hoch empfindliche Personen, sondern lässt auch genug Raum für die Aufnahme von Uran aus anderen Quellen.“ Das natürliche Uran im Trinkwasser stammt aus Uran-führenden Gesteinsschichten, aus deren Grundwasser das Trinkwasser gewonnen wurde. Allerdings sind davon nur wenige Haushalte betroffen, etwa 0,6 Prozent. In den meisten Haushalten lag der Wert von Uran schon vor Einführung des Grenzwertes unter 10 Mikrogramm pro Liter Wasser.

Bleirohre

Seit dem 1. Dezember 2013 schreibt die Trinkwasserverordnung einen Grenzwert von 0,010 Milligramm Blei pro Liter vor. In Häusern, die nach 1973 errichtet wurden, finden sich keine Bleirohre. Seit dieser Zeit wird Blei in ganz Deutschland nicht mehr für Wasserleitungen verwendet. Aber auch längst nicht alle vor 1973 gebauten Häuser sind betroffen. Häufig wurden auch schon früher Leitungen aus anderen Materialien, beispielsweise Kupfer oder verzinkter Stahl, verwendet. Praktisch frei von Bleirohren ist der gesamte süddeutsche Raum, weil dort schon über hundert Jahre keine Bleirohre mehr verlegt wurden.