Untersuchungspflichten

Die Trinkwasserverordnung verlangt, dass Hauseigentümer (nicht Mieter) alle drei Jahre ein zugelassenes Labor damit beauftragen, Wasserproben zu entnehmen und auf Legionellen prüfen zu lassen. Vermieter, die dieser Pflicht nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Die Untersuchungspflicht besteht für Wasserleitungen, die Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit (Vermietung) abgeben, über Duschen oder andere Aerosol-erzeugende Einrichtungen verfügen und ein Speichervolumen von über 400 Litern und / oder ein Rohrleitungsvolumen von über 3 Litern zwischen dem Ausgang der Trinkwassererwärmung und der Entnahmestelle haben.
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