Wasserversorger

Das Wasserversorgungsunternehmen ist verpflichtet, seinen Kunden Trinkwasser bis zur Hausanschlussleitung in der durch die Trinkwasserverordnung geregelten Qualität zu liefern. Die Bestimmung ist Bestandteil aller Wasserversorgungsverträge mit privaten Kunden und einem Wasserversorgungsunternehmen. Rechtlich bedeutet dies, dass das Wasserversorgungsunternehmen nur bis zu diesem Punkt die Verantwortung für die Qualität des Wassers hat, danach trägt der Eigentümer der Hausinstallation, also die Gebäudeeigentümer, die Verantwortung. Das Ende der Hausanschlussleitung ist normalerweise der Haupthahn im Keller des Gebäudes. Die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) regelt das Verhältnis des Hauseigentümers zu seinem Wasserversorgungsunternehmen.
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