Infektionsschutz

Das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen″ – kurz Infektionsschutz-Gesetz (IfSG) – ist eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung der Qualität des Trinkwassers. Die Qualität des Trinkwassers wird in Hinblick auf die menschliche Gesundheit entsprechend IfSG Paragraph 37 Abschnitt 1 wie folgt definiert: „Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist."
Zurück zur Übersicht